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Welche Maße braucht ein Handwerker, um ein verbindliches Angebot abzugeben?

Fünf Zahlen entscheiden darüber: Nettowandflächen, Bodenfläche, Deckenfläche, Maß und Position jeder Öffnung, und die Raumhöhe. Sind sie bekannt, lässt sich ein Festpreis berechnen — fehlt eine davon, wird es eine Schätzung.

Kurze Antwort: Ein verbindliches Angebot braucht fünf Zahlen pro Raum: die Nettowandfläche (die Wandfläche minus Türen und Fenster), die Bodenfläche, die Deckenfläche, Breite, Höhe und Position jeder Öffnung, und die Raumhöhe. Alle Maße müssen Innenmaße sein — von Wand zu Wand, wie man sie selbst mit einem Maßband misst — und nicht die eingetragene Wohnfläche, die ohne die Außenwände erfasst wird. Fehlt eine der fünf Zahlen, wird aus dem Angebot entweder eine Schätzung oder ein Angebot mit einer draufgelegten Sicherheitsmarge.

Warum genau diese fünf Zahlen

Handwerker rechnen nicht in Räumen. Sie rechnen in Mengen mal Einheitspreisen: so und so viele Quadratmeter Wand, so und so viele laufende Meter Fußleiste, so und so viele Stück Fensterlaibungen. Ein verbindliches Angebot ist ein Festpreis, für den der Handwerker haftet, und der kann nur festgelegt werden, wenn die Mengen bekannt sind. Nettowandfläche, Bodenfläche, Deckenfläche, die Maße der Öffnungen und die Raumhöhe sind die fünf Zahlen, mit denen fast alle Gewerke rechnen — Maler, Bodenleger, Zimmermann, Trockenbauer und Dämmfachbetrieb nutzen dieselben fünf Zahlen, nur jeweils mit ihrem eigenen Einheitspreis.

Fehlt eine der Zahlen, wird sie geraten. Und eine Schätzung in einem Festpreis wird immer für eine der beiden Parteien teuer — deshalb wird entweder eine Sicherheitsmarge draufgelegt, oder das Angebot wird durch eine Schätzung ersetzt, die im Nachhinein angepasst werden kann.

1. Nettowandflächen — die Wandfläche minus Türen und Fenster

Die Nettowandfläche ist die Fläche, die tatsächlich gestrichen, gespachtelt, verputzt oder verkleidet werden muss. Sie wird als Bruttofläche der Wand (Länge mal Raumhöhe) minus der Fläche der Öffnungen in der Wand berechnet.

Ein Beispiel zum Nachvollziehen. Ein Raum von 4,20 m mal 3,60 m mit 2,50 m Deckenhöhe:

Der Unterschied zwischen 39 und 33,8 m² beträgt 5,24 m² — gut 13 % der Bruttofläche. Bei einer Malerarbeit mit zwei Anstrichen sind das etwa 10 m² Farbe und die zugehörige Arbeitszeit. Genau dort liegt der Unterschied zwischen einem Angebot und einer Rechnung.

Beachten Sie, dass die Gewerke Öffnungen unterschiedlich abziehen. Ein Maler zieht kleine Öffnungen selten ab, weil der Rand darum mehr Arbeit kostet als die Fläche, die wegfällt. Deshalb sollten beide Zahlen geliefert werden — brutto und netto —, damit der Handwerker wählen kann. Wird nur eine Zahl geliefert, ohne dass klar ist, welche, entsteht das Missverständnis im Angebot statt in Ihrem Text.

2. Die Bodenfläche — und warum es nicht die Zahl aus dem Register ist

Die Bodenfläche ist die Innenfläche des Raums: Länge mal Breite, minus fester Dinge, die keinen Boden brauchen (ein gemauerter Schornstein, ein Einbauschrank ohne Boden). Das ist die Zahl, nach der der Boden bestellt wird, und nach der Fußbodenheizungsschleifen berechnet werden.

Die eingetragene Wohnfläche kann dafür nicht verwendet werden. Das Gebäuderegister — in Deutschland etwa die Angaben nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) — erfasst die Wohnfläche ohne die Außenwände und zählt sowohl Außen- als auch Innenwände mit. Die Summe der Bodenflächen der Räume liegt daher typischerweise 10-20 % unter der eingetragenen Wohnfläche, am stärksten bei kleinen Wohnungen und Häusern mit dicken Außenwänden, weil der Wandanteil wächst, je kleiner das Haus ist. Wird Boden nach der eingetragenen Fläche bestellt, wird zu viel gekauft; wird danach Stunden berechnet, wird für Stunden bezahlt, die es nicht gibt. Als Faustregel: das Register ist für Behörden und Immobilienanzeigen, Innenmaße sind für Handwerker.

Denken Sie zusätzlich an Verschnitt bei Material. Bei einem gerade verlegten Dielenboden in einem rechteckigen Raum wird typischerweise mit 5-10 % Verschnitt gerechnet; bei Fischgrät, diagonaler Verlegung oder vielen Nischen und Ecken eher 10-15 %. Der Verschnitt ist Material, nicht Fläche — geben Sie die gemessene Fläche in der Anfrage an, und lassen Sie den Handwerker seinen eigenen Verschnitt dazurechnen.

3. Die Deckenfläche — fast, aber nicht ganz dasselbe wie der Boden

In einem Raum mit flacher Decke und lotrechten Wänden ist die Deckenfläche dieselbe wie die Bodenfläche, und dann ist es die Zahl, die für Deckenanstrich und Gipsplatten verwendet wird.

In einem Raum mit Dachschrägen, First oder Kehlbalken sind die beiden Zahlen dagegen unterschiedlich. Ein Dachzimmer von 4,5 × 4,0 m hat 18 m² Boden — aber bei 45 Grad Dachneigung und einem flachen Deckenstück von 1,5 m in der Mitte beträgt die eigentliche Deckenfläche etwa 23 m², weil jede Schrägfläche 1,77 m lang ist, wo sie nur 1,25 m waagerecht abdeckt. Hat der Raum Dachschrägen, muss das in der Anfrage stehen, zusammen mit der Kniestockhöhe (wie hoch die Wand ist, wo die Schräge beginnt) und der Firsthöhe. Ohne sie kann kein Festpreis für Platten, Anstrich oder Dämmung angesetzt werden.

4. Maß und Position jeder Öffnung

Ein Fenster ist nicht nur ein Abzug von der Wandfläche. Es sind auch Laibungen, die gespachtelt werden müssen, Fensterbänke, die gestrichen werden müssen, und eine Zarge, die bestimmt, ob die Fußleiste durchgehend verlaufen kann. Deshalb muss jede Öffnung mit Breite, Höhe, Brüstungshöhe (dem Abstand vom Boden bis zur Unterkante der Fensterzarge) und Abstand zur nächsten Ecke angegeben werden.

Die Position ist keine Pedanterie. Sie entscheidet:

Zählen Sie die Öffnungen auch als Stückzahl. Viele Einheitspreise gelten pro Stück und nicht pro m²: Montage einer Innentür, einer Fensterlaibung, einer Fußleistenecke. „Vier Fenster und drei Türen" ist eine Zahl, mit der sich multiplizieren lässt.

5. Die Raumhöhe — an mehreren Stellen gemessen

Die Raumhöhe fließt in alle Wandzahlen ein, sodass sich ein Fehler hier überall fortpflanzt. Werden 2,50 m gemessen, wo 2,42 m vorhanden sind, beträgt der Fehler 8 cm — und bei 15,6 laufenden Metern Wand ergibt das 1,25 m² zu viel im Angebot.

Messen Sie die Höhe an mindestens drei Stellen im Raum: zwei gegenüberliegenden Ecken und einer Stelle in der Mitte einer Längswand. In älteren Häusern sind Böden selten im Wasser, und 2-4 cm Unterschied von Ecke zu Ecke sind ganz normal. Gibt es einen Unterschied, tragen Sie die niedrigste und die höchste Zahl in die Anfrage ein statt eines Durchschnitts — dann ist die Anpassung im Preis enthalten, und niemand wird am Tag der Arbeit überrascht.

Das, was kein Maß ist, aber trotzdem den Preis bestimmt

Die fünf Zahlen liefern die Mengen. Der Preis hängt auch von Zustand und Zugang ab, und diese Angaben kosten nur ein paar Zeilen in der Anfrage:

Und eine Sache, auf die keine Messung antworten kann: ob eine Wand tragend ist. Das kann weder ein Maßband noch ein Scan noch eine App feststellen. Soll eine Wand entfernt oder durchbrochen werden, braucht es einen Bausachverständigen oder einen beratenden Ingenieur — und die Arbeit muss in der Regel genehmigt werden, bevor sie beginnt. Schreiben Sie in die Anfrage, dass die Frage ungeklärt ist, statt zu raten.

So bekommen Sie die Zahlen, ohne alles von Hand zu messen

Das alles lässt sich problemlos mit einem Maßband und einem Notizblock messen — es dauert typischerweise 10-20 Minuten pro Raum, wenn die Raumhöhe an drei Stellen gemessen werden muss und jede Öffnung vier Zahlen braucht.

HouseSense ist dafür gebaut, diesen Aufwand zu sparen. Wird der Raum mit LiDAR auf einem iPhone Pro gescannt, oder auf dem Millimeterpapier in der App gezeichnet, berechnet das Aufmaß die Nettowandflächen mit abgezogenen Türen und Fenstern, fasst Boden- und Deckenflächen zusammen und listet jede Öffnung mit Breite, Höhe und Position in einem Fenster- und Türverzeichnis auf. Alles kann als PDF weitergeschickt werden — und das PDF kann in einer anderen Sprache als der der App geschrieben werden, falls der Handwerker kein Deutsch liest.

Unabhängig davon, wie die Zahlen beschafft werden, gilt dieselbe Regel: geben Sie dem Handwerker Mengen, keine Räume. „Wohnzimmer, Küche und ein Zimmer sollen gestrichen werden" ist eine Bitte um eine Schätzung. „33,8 m² Nettowand, 15,1 m² Decke, 4 Öffnungen, 2,47-2,51 m Raumhöhe, Untergrund Glasvlies" ist eine Bitte um ein Angebot.

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Diese Artikel sind allgemeine Hinweise, keine Beratung zu deiner konkreten Wohnung. Regeln zu Flächen, Bauarbeiten und Genehmigungen unterscheiden sich von Land zu Land und ändern sich — frage vor jeder Entscheidung die Behörden oder eine Fachperson.